Die Amtsschilder der Bundesbehörden sind ein rotumrandetes,
goldfarbenes Rechteck, in dem sich der schwarze Bundesadler
befindet. Der Kopf ist nach rechts gewendet, die Flügel
sind offen, aber mit geschlossenen Gefieder. Der Schnabel.
die Zunge und die Fänge sind rot. Ohne Artikel, ist unter
dem Bundesadler die Dienststellenbezeichnung in schwarzer
Schrift angebracht. Es können mehrere Dienststellen
gemeinsam ein Amtsschild verwenden, wenn sie sich in einem
Gebäude befinden. In diesem Falle werden besondere
Anhängeschilder mit Angabe der Dienststellenbezeichnung
angebracht. Die häufigste Größe der Amtsschilder beträgt
ca. 30 cm mal 42 cm. Zur Führung der Amtsschilder sind alle
Bundesbehörden berechtigt. Besondere Regelungen gelten für
die Amtsschilder der deutschen Vertretungen im Ausland. Im
Gegensatz zu den im Innland benutzten Amtsschildern sind
die für das Ausland bestimmten Amtsschilder nicht
rechteckig sondern oval. Unterhalb des roten Randes in der
oberen Hälfte ist die Umschrift Bundesrepublik Deutschland
zu sehen. Überhalb des roten Randes in der unteren Hälfte
sind folgende Umschriften zu sehen: Botschaft,
Generalkonsul, Konsulat, Ständige Vertretung,
Honorargeneralkonsul, Honorarkonsul oder Honorarvizekonsul.
Näheres wird an Hand von Bildern gezeigt.
Amtsschild der Reichspost in der Weimarer
Republik.
Amtsschild der Deutschen Bundespost (heute nicht mehr
im Gebrauch, da die Bundespost privatisiert wurde und jetzt
Deutsche Post AG heißt).
Amtsschild eines Standortältesten in Böblingen,
Bundesrepublik Deutschland.
Amtsschild eines örtlichen Arbeitsamtes (heute nicht
mehr im Gebrauch, da die Agentur für Arbeit geschaffen
wurde).
Amtsschild einer Deutschen Botschaft im Ausland.
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