Standarten und Kommandozeichen, sind Identifikationszeichen einzelner Dienststellungen. Die Stander werden außer vom Bundespräsidenten nur sehr selten, und dann meist nur von dem Bundeskanzler verwendet, da eine Gefahr aus zweierlei Gründen hervorgeht. Zum Einen ist die Gefahr eines Anschlages des Amtsinhabers durch die äußerliche Kennzeichnung gegeben und zum Anderen besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr mit Personen bei Unfällen. Dieses Kapitel bezieht sich nicht auf alle Stander. Sondern nur auf solche, die einen Reichs- oder Bundesadler tragen. Also nur oberste Reichs- und Bundesorgane. Die Stander haben je nach Dienststellung verschiedene Größen und Formen. Die Stander des Präsidenten und des Kanzlers ist 30 cm x 30 cm groß, die der Minister 25 cm x 25 cm groß.Neben der Bundesflagge existiert noch die Dienstflagge der Bundesbehörden. Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden. Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen. Ihnen ist die Verwendung des Bundeswappens sowie des Bundesschildes und der Bundesdienstflagge untersagt. Trotzdem trifft man häufig auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln, aber statt des Bundesschildes das Bundeswappen in der Mitte führen. Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante – sie hat in ihrer Form zwar keinen hoheitlichen Charakter, könnte jedoch irrtümlich für die selbige gehalten werden – wird geduldet, sofern sie einen Ausdruck nationaler Verbundenheit mit der Bundesrepublik Deutschland darstellt (z.B. bei sportlichen Großveranstaltungen). Üblicherweise enthalten im Handel erhältliche Flaggen, die sich nicht auf die reinen Farben beschränken, nicht den Bundesschild, sondern das besagte Bundeswappen. Beide Wappen unterscheiden sich in der Darstellung des Adlers und in der Form. Rein rechtlich ist schon die Herstellung der Bundesdienstflaggen nicht erlaubt, da sowohl die Schaffung weiterer als auch die Veränderung bestehender Staatssymbole dem Staat vorbehalten ist, der auch über ihre Nutzung bestimmt. Repräsentanten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates führen oft statt der Bundesdienstflagge die Bundesflagge. Hierdurch soll ihre Legitimation durch das und ihre Verbundenheit mit dem Volk ausgedrückt werden, welches ja nur die Bundesflagge, nicht aber die Bundesdienstflagge verwenden darf. Die Reichs- / Bundesflagge stellt eine Verbindung zum Staat und dessen Volk dar, die Reichsdienst- / Bundesdienstflagge zu einer Behörde oder Regierung.

P1919
Die Amtsflagge des Reichspräsidenten von 1919, die in eine viereckige Variante mit neuem Adler ab 1921 weichen musste.

Dienst
Die Reichsdienst- / Bundesdienstflagge. Sie wurde und wird von allen Reichs- / Bundesbehörden geführt.

1921 1926 1933-1935
Die drei Varianten und verwendeten Standarten des Reichspräsidenten der Weimarer Republik. Links: 1921, Mitte: 1926 und Rechts: 1935. Die Variante von 1921 wird seit 1950 auch vom Bundespräsidenten benutzt.

GI Isp bginsp
Die Standarten der höchsten Militärischen Befehlshaber in der Bundesrepublik Deutschland. Links: der Generalinspekteur der Bundeswehr und oberste Befehlshaber aller Teilstreitkräfte im Frieden. Mitte: die Inspekteure der Teilstreitkräfte; Heer, Luftwaffe, Marine und Sanitätswesen. Rechts: der Inspekteur des Bundesgrenzschutzes.

BK
Die Standarte des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland. Die oberste Befehlsgewalt über die Streitkräfte geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über.

Stander3
Standarte des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland rechts vorne am Dienstwagen. Maße: 30 cm x 30 cm.

Stander4
Standarte des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland vorne rechts am Dienstwagen. Maße: 30 cm x 30 cm.

Stander1
Doppelstandarte am Dienstwagen des Bundeskanzlers. rechts Türkei links Bundesrepublik Deutschland. Maße: beide 30 cm x 30 cm.

Stander2
Neujahrsempfang beim Bundespräsidenten. Dienstwagen mit Standarte.

Dienstwimpel-RP
Dienstwimpel der Deutschen Reichspost.

FlaggeRP
Die Flagge des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg.

März1848Berlin
Berlin im März 1848.

bp3
Standarte des Bundespräsidenten. Sehr aufwändig verarbeitete Standarte mit gesticktem Adler und Metallfadenwebung und Seidenstoff. Eisengerüst mit umnähter Lederkante. Ca. 60er Jahre. Maße 30cm x 30cm.

BP
Standarte des Bundespräsidenten. Hier in einer nicht so aufwändigen Form. Der Adler ist in Form von Siebdruck aufgebracht. Eisengerüst mit umnähter Lederkante. Maße 30cm x30cm.

BK
Standarte des Bundeskanzlers. Auch hier sehr aufwändig verarbeitete Standarte mit gesicktem Adler und Metallfadenwebung. Eisengerüst mit umnähter Lederkante. Maße 30cm x30cm.


Stander6
Standarte eins Inspekteurs (Generalleutnant bei Heer, Luftwaffe und Marine, Generaloberstabsarzt beim Sanitäts- und Gesundheitswesen) des Heeres, der Marine, der Luftwaffe oder des Sanitäts- und Gesundheitswesens. Sehr aufwändig verarbeitet Standarte mit gestickten Adlerschild und Seidenstoff. Eisengerüst mit umnähter Lederkante. Ca. 60er Jahre. Maße: 25 cm x 25 cm.

Stander4
Standarte eines Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Sehr aufwändig verarbeitet Standarte mit gestickten Adlerschild und Seidenstoff. Eisengerüst mit umnähter Lederkante. Ca. 60er Jahre. Maße: 18 cm x 25 cm.

Stander2
Standarte eines Leiters einer Bundesunterbehörde. Sehr aufwändig verarbeitet Standarte mit gestickten Adlerschild. Eisengerüst mit umnähter Lederkante. Ca. 60er Jahre. Maße: 15 cm x 25 cm.

Stander5
Standarte eines kommandierenden Generals (Generalleutnant) eines Luftwaffen-Kommandos. Kunststoff mit Siebdruck. Maße: 30 cm x 30 cm.

Stander3
Standarte eines Kommandeurs eines Regiments (Oberst) des Territorialheeres. Maße 32 cm x 24 cm. Kunststoff mit Siebdruck.

Stander1aa
Standarte eines Chefs ( Oberstabsarzt) einer Sanitätskompanie des Territorialheeres. Maße: 24 cm x 17 cm.

500Kfz
Die amtlichen Formen und Maße der in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Standarten von Bundesbehörden.
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